Partnerprogramm Bedingungen

Begriffsbestimmungen

  1. Im Folgenden wird alles-fuer-selbermacher afs genannt.
  2. Die Partnerprogramme von alles-fuer-selbermacher werden im Folgenden als "Partnerprogramm" bezeichnet.
  3. Die Teilnehmer an den in b) genannten Partnerprogrammen werden nachfolgend "Partner" genannt.
  4. Das Partnernetzwerk wird als "Partnernetzwerk" bezeichnet.

Teilnahme am Partnerprogramm

  1. Die Teilnahme am Partnerprogramm kommt mit der Bestätigung der Bewerbung des Partners durch afs zustande und kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit beendet werden.
  2. Der Partner ist verpflichtet, seine bei dem Partnernetzwerk hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten, so dass eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon möglich ist.
  3. Für die Beachtung von Urheberrechten, geltender markenrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen seines Internetauftrittes ist der Partner selbst verantwortlich. Eine Haftung durch afs ist ausgeschlossen. Der Partner stellt afs von den geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei.
  4. afs haftet für seinen eigenen Internetauftritt.

Website des Partners

  1. Der Partner verpflichtet sich, auf den zum Partnerprogramm angemeldeten Seiten keine pornografischen, sexuellen, radikalen, politischen, diskriminierenden, strafrechtlich relevanten oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte oder Links zu solchen Inhalten anzubieten.

Newsletter des Partners

  1. Der Partner wird keine elektronischen Nachrichten an Dritte versenden, die nicht mit dem Empfang einverstanden sind (Spam).
  2. Versendet der Partner Nachrichten, die Werbemittel des Produktanbieters enthalten, gibt sich der Partner eindeutig als Absender zu erkennen.

Änderung der Teilnahmebedingungen

  1. Für afs besteht die Möglichkeit, diese Teilnahmebedingungen ohne die Angabe von Gründen nach eigenem Ermessen zu ändern.
  2. Über etwaige Änderungen wird afs den Partner zwei Wochen im voraus informieren.

Schlussbedingungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle nichtiger oder unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen. Dies gilt ebenfalls für Regelungslücken.